Betriebsrat
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Betriebsrat
Definition, Bedeutung
In Betrieben mit mindestens fünf Arbeitnehmern kann ein Betriebsrat gewählt werden, der Mitbestimmungsrechte in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Fragen sowie bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes hat.Rechte des Betriebsrats
Die Rechte des Betriebsrats sind abgestuft gestaltet. In sozialen Angelegenheiten (§ 87 BetrVG) muss er zustimmen (echte Mitwirkung), bei Kündigungen muss er zwingend angehört werden (§ 102 BetrVG) und in anderen Bereichen, z.B. wirtschaftlichen Belangen, muss er nur unterrichtet werden (§§ 106ff).
Zum Anspruch auf Intranet/Internetzugang siehe unter Internetzugang für Betriebsrat.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Betriebsrat' trennt man wie folgt:
- Be|triebs|rat
Beispielsätze mit dem Begriff 'Betriebsrat'
- Der Vater Betriebsrat bei den Schuckert-Werken.Quelle: Joseph Roth - Das Spinnennetz
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