Betriebsrat

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Betriebsrat

Definition, Bedeutung

In Betrieben mit mindestens fünf Arbeitnehmern kann ein Betriebsrat gewählt werden, der Mitbestimmungsrechte in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Fragen sowie bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes hat.

Rechte des Betriebsrats

Die Rechte des Betriebsrats sind abgestuft gestaltet. In sozialen Angelegenheiten (§ 87 BetrVG) muss er zustimmen (echte Mitwirkung), bei Kündigungen muss er zwingend angehört werden (§ 102 BetrVG) und in anderen Bereichen, z.B. wirtschaftlichen Belangen, muss er nur unterrichtet werden (§§ 106ff).

Zum Anspruch auf Intranet/Internetzugang siehe unter Internetzugang für Betriebsrat.

Anzeige

Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Betriebsrat' trennt man wie folgt:

  • Be|triebs|rat

Beispielsätze mit dem Begriff 'Betriebsrat'

  • Der Vater Betriebsrat bei den Schuckert-Werken.Quelle: Joseph Roth - Das Spinnennetz
(Definition ergänzt von Lenja am 28.02.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme

Anzeige

Anzeige

Anzeige