betriebsruhe
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betriebsruhe
Definition, Bedeutung
- Unter Betriebsruhe (S. 24) versteht man in der Arbeitsorganisation alle Zeiten, zu denen aus gesetzlichen, tariflichen oder innerbetrieblichen Gründen im ganzen oder in Teilen des Betriebes nicht gearbeitet wird.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'betriebsruhe' trennt man wie folgt:
- Be|triebs|ru|he
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