betriebsruhe

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betriebsruhe

Definition, Bedeutung

  • Unter Betriebsruhe (S. 24) versteht man in der Arbeitsorganisation alle Zeiten, zu denen aus gesetzlichen, tariflichen oder innerbetrieblichen Gründen im ganzen oder in Teilen des Betriebes nicht gearbeitet wird.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'betriebsruhe' trennt man wie folgt:

  • Be|triebs|ru|he
(Definition ergänzt von Paulina am 18.02.2019)
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