Beugehaft
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Beugehaft
Definition, Bedeutung
Von Beugehaft spricht man, wenn jemand in Haft kommt, damit sein, staatlichem Wollen entgegenstehender, Wille durch die Haft gebrochen (= gebeugt) wird.Beugehaft ist daher keine Strafe, sondern ein Zwangsmittel zur Durchsetzung staatlicher Belange. Dem deutschen Rechtssystem ist die Beugehaft in Form der Ordnungshaft bekannt.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Beugehaft' trennt man wie folgt:
- Beu|ge|haft
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