Beugehaft

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Beugehaft

Definition, Bedeutung

Von Beugehaft spricht man, wenn jemand in Haft kommt, damit sein, staatlichem Wollen entgegenstehender, Wille durch die Haft gebrochen (= gebeugt) wird.

Beugehaft ist daher keine Strafe, sondern ein Zwangsmittel zur Durchsetzung staatlicher Belange. Dem deutschen Rechtssystem ist die Beugehaft in Form der Ordnungshaft bekannt.

Anzeige

Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Beugehaft' trennt man wie folgt:

  • Beu|ge|haft
(Definition ergänzt von Carlos am 15.03.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme

Anzeige

Anzeige

Anzeige