Bewährung
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Bewährung
Definition, Bedeutung
- als Verurteilter nicht in Haft genommen werden bzw. als Häftling auf freien Fuß gesetzt worden sein. In Freiheit muss sich der Verurteilte "bewähren", d.h. er bekommt Gelegenheit zu zeigen, dass er keine weiteren Straftaten begeht
- Bewhrungsfrist; er bekam drei Jahre Gefngnis mit, ohne bewährung
- das Sichbewhren; jmdm. zur bewährung eine Aufgabe bertragen; eine Strafe zur bewährung aussetzen
- Eine Bewährung ist eine klar definierte Zeitspanne, um die Erprobung einer Eignung eines Gegenstandes oder einer Regel, bzw.
- erfolgreiches Bestehen von Anforderungen
- Recht: unter Vorbehalt aussetzenausgesetzte Strafe
Anzeige
Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Bewährung' trennt man wie folgt:
- Be|wäh|rung
Anzeige
Anzeige
Anzeige