Bewährung

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Bewährung

Definition, Bedeutung

  • als Verurteilter nicht in Haft genommen werden bzw. als Häftling auf freien Fuß gesetzt worden sein. In Freiheit muss sich der Verurteilte "bewähren", d.h. er bekommt Gelegenheit zu zeigen, dass er keine weiteren Straftaten begeht 
  • Bewhrungsfrist; er bekam drei Jahre Gefngnis mit, ohne bewährung
  • das Sichbewhren; jmdm. zur bewährung eine Aufgabe bertragen; eine Strafe zur bewährung aussetzen
  • Eine Bewährung ist eine klar definierte Zeitspanne, um die Erprobung einer Eignung eines Gegenstandes oder einer Regel, bzw.
  • erfolgreiches Bestehen von Anforderungen
  • Recht: unter Vorbehalt aussetzenausgesetzte Strafe

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Bewährung' trennt man wie folgt:

  • Be|wäh|rung
(Definition ergänzt von Jaron am 20.03.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Reime

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