Bezugsrechtsabschlag

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Bezugsrechtsabschlag

Definition, Bedeutung

Wenn eine Aktiengesellschaft Kapital benötigt, kann sie neue (junge) Aktien ausgeben. Damit die bisherigen Aktionäre ihren prozentualen Anteil an dem Unternehmen gleich halten können, wird ihren ein Bezugsrecht zum Bezug der neuen Aktien eingeräumt. Die Anleger können dieses Bezugsrecht entweder ausüben und die jungen Aktien beziehen oder es an der Börse verkaufen. Die Bezugsrechte werden zumeist mit einem Abschlag auf den jeweiligen Börsenkurs ausgegeben.

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(Definition ergänzt von Kurt am 28.03.2019)

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