Bezugsrechtshandel

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Bezugsrechtshandel

Definition, Bedeutung

  • Als Bezugsrechtshandel wird der börsliche oder außerbörsliche Handel mit dem Wert der Bezugsrechte verstanden, der sich bei einer Bezugsrechtsemission, also einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten, aus der Differenz von Ausgabepreis der Jungen Aktien und Theoretical ex-rights price ergibt.

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(Definition ergänzt von Ali am 22.03.2019)
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