Bietungsverfahren

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Bietungsverfahren

  • Definition, Bedeutung

    • 1. unbedeutende Personen oder Organisationen; kleine Gauner; Kleinkriminelle 2. unbedeutende Angelegenheiten 
    • Zurechtweisung, dass es unhöflich ist und als Bloßstellung verstanden werden kann, in der Öffentlichkeit mit dem Finger auf jemanden zu deuten 
  • Spielregeln und Sprachgebräuche des allgemeinen Ablaufes von Unternehmensakquisitionen wie sie sich im anglo-amerikanischen Raum herausgebildet haben. Wird normalerweise bei größeren Transaktionen angewandt. Ablauf: Vorbereitungsphase (Informationsmemorandum), 1. Phase: Identifikation und Kontaktierung potentieller Kaufinteressenten, Letter of Intent, erste unverbindliche Angebote, Pre Due Diligence (Unternehmensprüfung), Auswahl der interessantesten Angebote, 2. Phase: weitere Anschreiben der ausgewählten Interessenten, Datenraum und begrenzte weitere Information, danach Aufforderung zur Legung rechtsverbindlicher Angebote, 3. Phase: Exklusivverhandlungen mit den bevorzugten Bieter, endgültige Due Diligence, Vertragsunterzeichnung und Übergabe.

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(Definition ergänzt von Annika am 04.03.2019)

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