Broletto

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Broletto

Definition, Bedeutung

  • Mit Broletto (vom Lateinischen brolo = eingefriedeter Hof) bezeichnet man in den lombardischen Städten seit dem 11. Jahrhundert eine ummauerte Versammlungsstätte, in der städtische Angelegenheiten und vor allem Rechtsgeschäfte geregelt wurden.

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(Definition ergänzt von Diego am 09.04.2019)
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