Brustwehr

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Brustwehr

Definition, Bedeutung

  • Als Brustwehr wird im Burgen- und Festungsbau sowie bei der Feldbefestigung jede zum unmittelbaren Schutz der dahinter stehenden Verteidiger gegen feindlichen Beschuss hergestellte Deckung bezeichnet.
  • ein den Schützen oder Beobachter deckender Kugelfang

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Brustwehr' trennt man wie folgt:

  • Brust|wehr
(Definition ergänzt von Wilhelm am 03.04.2019)
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