Bundesangestelltentarifvertrag

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Bundesangestelltentarifvertrag

Definition, Bedeutung

Mit Bundesangestelltentarifvertrag wird der zwischen dem Bund, der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände als Arbeitgeber und der Gewerkschaft Verdi als Arbeitnehmervertreter geschlossene Tarifvertrag bezeichnet, der die Arbeitsverhältnisse im öffentlichen regelt. Der BAT wurde 2005 durch den TVöD ersetzt dieser gilt aber nur für Angestellte des Bundes.

Zum Grundwerk des BAT gibt es verschiedene Sonderregelungen (= SR). So z.B. SR 2y für Zeitangestellte, Angestellte für Aufgaben von begrenzter Dauer und Aushilfsangestellte.

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(Definition ergänzt von Meryem am 13.03.2019)

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