Bundesexekution

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Bundesexekution

Definition, Bedeutung

Die Bundesexekution bezeichnet innerhalb eines Staatenbundes das Recht des Bundes, gegen einzelne Mitglieder militärisch vorzugehen, wenn diese gegen Pflichten verstoßen, die sich aus der Mitgliedschaft im Bund ergeben.

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(Definition ergänzt von Marcel am 15.04.2019)

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