Bundesverwaltungsgericht

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Bundesverwaltungsgericht

Definition, Bedeutung

Mit BVerwG wird das oberste Bundesgericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit bezeichnet. Es besteht seit 23.9.1952 und hatte seinen Sitz zunächst in West-Berlin, dieser wurde dann aber nach der Vereinigung nach Leipzig verlegt.

Zuständigkeit

In erster Instanz ist das Bundesverwaltungsgericht für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art, über Klagen gegen vom Bundesinnenminister ausgesprochene Vereinsverbote und Klagen gegen Vorgänge im Geschäftsbereich des BND zuständig.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Bundesverwaltungsgericht' trennt man wie folgt:

  • Bun|des|ver|wal|tungs|ge|richt
(Definition ergänzt von Saphira am 10.03.2019)

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