Chargenfertigung

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Chargenfertigung

Definition, Bedeutung

Chargenfertigung ist eine Produktionsweise, bei der eine Produktionsmenge hergestellt wird, die durch das Fassungsvermögen eines Betriebsmittels (z. B. Schmelzofen) begrenzt wird.

Die Chargen müssen wegen der oft unterschiedlichen Mengen und Qualitäten je Charge getrennt abgerechnet werden.

Die dazu eingesetzte Kalkulation, die Chargenkalkulation, ist eine Sonderform der Divisionskalkulation.

Bearbeitung einer durch die Kapazität der Produktionsapparatur begrenzten Stoffmenge (Charge) in einem abgeschlossenen Arbeitsgang (z.B. Verkokung im Hochofen). Die Menge der Einsatzstoffe kann variieren, wodurch unterschiedliche Mengen an Ausstoßgütern erzeugt werden. Bei konstanten Verfahrensbedingungen liegen limitationale Verfahren vor. Bei mehreren möglichen Kombinationen der eingesetzten Produktionsfaktoren spricht man von substitutionalen Verfahren. Die Diskontinuität des Produktionsverfahrens wirkt sich insbesondere auf den Rhythmus des Materialflusses und der Wiederholung der Teilarbeitsgänge aus.

Diskontinuierliche Fertigungsprozesse, bei denen die Menge der in einem Fertigungsvorgang verarbeiteten Rohstoffebeziehungsweise der erzeugten Produkte durch die technischen Bedingungen des Produktionsprozesses, z. B. durch die Größe der Anlage oder durch die qualitativen Unterschiede des Rohstoffes, bestimmt wird, werden als Chargenfertigung bezeichnet. Die Tatsache, daß der Fertigungsprozeß in diskontinuierlichen Chargen abläuft, wirft Probleme in der Planung der Bereitstellung von Rohstoffen, Personal und Transportmitteln auf; dabei sind vor allem die Zufuhr der Rohstoffe und die Abfuhr der Produkte durch entsprechende Bereitstellung von Personal und Transportmitteln zu sichern; außerdem sind der Artige Fertigungsprozesse durch geringen Arbeitskräftebedarf für die Prozeßüberwachung über den größten Zeitraum der Fertigung hinweg und hohen Arbeitskräftebedarf für die Beschickung des Aggregats und die Handhabung der Produkte bei Anfang und Ende des Prozesses gekennzeichnet. Ein weiteres typisches und oft auch als konstitutiv angesehenes Merkmal der Chargenfertigung ist die qualitative Varietät der Chargen. Das bedeutet, daß die Produkte einer Charge homogene Güter sind, daß aber zwischen den gleichen Produkten aus verschiedenen Chargen Unterschiede bestehen, so daß sie nicht mehr als homogen angesehen werden können; der Artige Unterschiede bestehen beispielsweise in der Färbung von Naturmaterialien wie Wolle oder Baumwolle. Die Ursachen dieser qualitativen Schwankungen können in qualitativen Unterschieden der eingesetzten Roh und Hilfsstoffe und in einem zufallsabhängigen Verlauf des Fertigungsprozesses liegen. Die qualitative Varietät der Fertigungschargen wirft besondere Probleme für die Weiterverarbeitung bzw. die Fertigwarenlagerhaltung auf, woraus sich Rückwirkungen auf die Planung der Chargenfertigung ergeben. Da in der Regel nur Produkte aus einer Charge weiterverarbeitet werden können, müssen die Produkte durch die Bezeichnung der Charge (Chargennummer) gekennzeichnet werden. Von einer aufgebrauchten Charge ist keine Nachlieferung möglich. Daraus folgt, daß bei unsicherer Nachfrage ein relativ hoher Lageraufwand zu betreiben ist, weil die Kennzeichnung und Zugänghchkeit der Produkte jeder Charge aufwendig ist und weil für eine bestimmte erwartete Nachfrage ein Sicherheitsbestand für jede Charge gehalten werden muß, wenn Nachlieferung ermöglicht werden soll. Wenn keine Nachlieferung möglich ist, muß der potentielle Abnehmer selber die entsprechenden Reservebestände halten. Für die Fertigungsplanung hat das die Konsequenz, daß bei Chargenfertigung immer etwa s mehr gefertigt werden muß, als planmäßig nachgefragt wird, d. h. die Kapazitäten müssen größer sein als der erwartete Bedarf. Die erhöhten Lageraufwendungen und Kapazitätsbereitstellungen bewirken tendenziell eine Verteuerung von Produkten, die in Chargenfertigung hergestellt werden, gegenüber auf andere Weise gefertigten Produkten.

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(Definition ergänzt von Merlin am 07.04.2019)

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