Ehemann

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Ehemann

  • Definition, Bedeutung

    • offen sein für Neues, Ungewohntes; weltoffen sein; neue Eindrücke bekommen; sehen, wie andere Menschen leben; einen weiten Horizont haben 
  • männlicher Partner in einer Ehe, verheirateter Mann; Syn. Ehegatte; seit er Ehemann ist; junger, erfahrener Ehemann

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Ehemann' trennt man wie folgt:

  • Ehe|mann

Beispielsätze mit dem Begriff 'Ehemann'

  • Die väterliche und eheherrliche Gewalt unterlag insofern einer Rechtsbeschränkung außer der schon erwähnten des Aussetzungsrechts, als einige der ärgsten Mißbräuche mit rechtlicher Ahndung wie mit dem religiösen Bannfluch belegt wurden; so trafen diese den, der seine Ehefrau oder den verheirateten Sohn verkauft; und durch die Familiensitte ward es durchgesetzt, daß bei der Ausübung der häuslichen Gerichtsbarkeit der Vater und mehr noch der Ehemann den Spruch über Kind und Frau nicht fällte, ohne vorher die nächsten Blutsverwandten, sowohl die seinigen wie die der Frau, zugezogen zu haben.Quelle: Charles Dickens - Londoner Skizzen - Sketches by Boz
  • Ein ihr angehörendes Individuum – ein Ehemann – wohnt in geringer Entfernung von der Stadt, in der Hampstead- oder Kilburn- oder irgendeiner anderen Road, deren Häuser klein und nett sind und zierliche Gärtchen hinter dem Hause haben.Quelle: Denkwürdigkeiten und Reisen August Wilhelm von Nordenfels
  • Familienhaupt kann nur der Mann sein; die Frau ist zwar im Erwerb von Gut und Geld nicht hinter dem Manne zurückgesetzt, sondern es nimmt die Tochter gleichen Erbteil mit dem Bruder, die Mutter gleichen Erbteil mit den Kindern, aber immer und notwendig gehört die Frau dem Hause, nicht der Gemeinde an, und ist auch im Hause notwendig hausuntertänig, die Tochter dem Vater, das Weib dem Manne Es gilt dies nicht bloß von der alten religiösen Ehe ( matrimonium confarreatione), sondern auch die Zivilehe ( matrimonium consensu) gab zwar nicht an sich dem Manne Eigentumsgewalt über die Frau, aber es wurden doch die Rechtsbegriffe der förmlichen Tradition ( coemptio) und der Verjährung ( usus) ohne weiteres auf dieselbe angewandt und dadurch dem Ehemann der Weg geöffnet, Eigentumsgewalt über die Frau zu gewinnen.Quelle: Römische Geschichte, erstes Buch - Theodor Mommsen

(Definition ergänzt von Matti am 06.03.2019)

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