Einberufung
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Einberufung
Definition, Bedeutung
- amtliche Anweisung, den Dienst beim Militär anzutreten, um seine Wehrpflicht zu erfüllen
- Einberufung ist eine Berufung, üblicherweise zum Dienst an der Waffe.
- Einladung zu einer Versammlung
- Unter Einberufung versteht man das Einziehen von Wehrpflichtigen zum Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz bzw.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Einberufung' trennt man wie folgt:
- Ein|be|ru|fung
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