Einberufung

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Einberufung

Definition, Bedeutung

  • amtliche Anweisung, den Dienst beim Militär anzutreten, um seine Wehrpflicht zu erfüllen
  • Einberufung ist eine Berufung, üblicherweise zum Dienst an der Waffe.
  • Einladung zu einer Versammlung
  • Unter Einberufung versteht man das Einziehen von Wehrpflichtigen zum Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz bzw.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Einberufung' trennt man wie folgt:

  • Ein|be|ru|fung
(Definition ergänzt von Andrea am 22.02.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Übersetzung

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Begriffe mit Einberufung

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