Ewiggestriger
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Ewiggestriger
Definition, Bedeutung
- Als Ewiggestriger oder, als Adjektiv, ewiggestrig (abwertend) wird ein Mensch bezeichnet, der an seinen alten politischen Meinungen festhält und keinen Fortschritt erkennt bzw.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Ewiggestriger' trennt man wie folgt:
- Ewig|gest|ri|ger
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