Fahndung
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Fahndung
Definition, Bedeutung
Von Fahndung spricht man, wenn jemand zur Festnahme (§ 131 StPO) oder Aufenthaltsermittlung (§ 131a StPO) ausgeschrieben wird.Bei Zeugen kommt eine Fahndung nur zur Aufenthaltsermittlung in Frage.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Fahndung' trennt man wie folgt:
- Fahn|dung
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