Fahndung

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Fahndung

Definition, Bedeutung

Von Fahndung spricht man, wenn jemand zur Festnahme (§ 131 StPO) oder Aufenthaltsermittlung (§ 131a StPO) ausgeschrieben wird.

Bei Zeugen kommt eine Fahndung nur zur Aufenthaltsermittlung in Frage.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Fahndung' trennt man wie folgt:

  • Fahn|dung
(Definition ergänzt von Jordan am 02.03.2019)
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