Feststellungsklage

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Feststellungsklage

Definition, Bedeutung

Die Feststellungsklage ist eine Klageart des deutschen Rechts und dient dazu, das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses feststellen zu lassen, beispielsweise eines Vertrages. Dementsprechend unterscheidet man zwischen negativer Feststellungsklage um das Nichtbestehen feststellen zu lassen und positiver Feststellungsklage für das Gegenteil. Die Nichtigkeitsfeststellungsklage soll die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes feststellen lassen.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Feststellungsklage' trennt man wie folgt:

  • Fest|stel|lungs|kla|ge
(Definition ergänzt von Mara am 28.02.2019)
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