Freiheitsberaubung

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Freiheitsberaubung

Definition, Bedeutung

  • Die Freiheitsberaubung ist in Deutschland eine Straftat nach Strafgesetzbuch. Das geschützte Rechtsgut ist die Freiheit der Person (Fortbewegungsfreiheit).
  • Freiheitsberaubung ist die Beeinträchtigung der persönlichen Fortbewegungsfreiheit eines Menschen durch Einsperren oder in anderer Weise. Die Beeinträchtigung muss für eine nicht ganz unerhebliche Zeit andauern. Unerheblich ist, ob sich die beeinträchtigte Person fortbewegen will; es genügt, dass sie einen Fortbewegungswillen bilden könnte. Auch Schlafende und Bewusstlose können ihrer Freiheit beraubt werden.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Freiheitsberaubung' trennt man wie folgt:

  • Frei|heits|be|rau|bung
(Definition ergänzt von Enya am 03.03.2019)
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