Gütergemeinschaft

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Gütergemeinschaft

Definition, Bedeutung

  • deutsches Familienrecht: vertraglich vereinbarter Güterstand zwischen Eheleuten, bei dem die Vermögen der Ehegatten in ein gemeinsames Gesamtgut überführt werden
  • rechtlicher Zustand, in dem das eingebrachte und erworbene Vermgen Eigentum beider Ehegatten ist; gütergemeinschaft vereinbaren; in gütergemeinschaft leben

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Gütergemeinschaft' trennt man wie folgt:

  • Gü|ter|ge|mein|schaft
(Definition ergänzt von Amy am 02.03.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Reime

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