Gütergemeinschaft
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Gütergemeinschaft
Definition, Bedeutung
- deutsches Familienrecht: vertraglich vereinbarter Güterstand zwischen Eheleuten, bei dem die Vermögen der Ehegatten in ein gemeinsames Gesamtgut überführt werden
- rechtlicher Zustand, in dem das eingebrachte und erworbene Vermgen Eigentum beider Ehegatten ist; gütergemeinschaft vereinbaren; in gütergemeinschaft leben
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Gütergemeinschaft' trennt man wie folgt:
- Gü|ter|ge|mein|schaft
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