gebühren

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gebühren

Definition, Bedeutung

  • es gebührt sich es gehört sich, es ist moralisch notwendig, gerecht; es gebührt sich, alten und gebrechlichen Leuten einen Platz frei zu machen; er stand auf, wie es sich gebührte
  • etwas gebührt jemandem; jemand hat Anspruch auf etwas.
  • etwas gebührt sich ;es schickt sich; es ist richtig und angemessen.
  • jmdm. gebühren jmdm. nach Recht oder Sitte zustehen; ihm gebührt Respekt, Rücksicht, Lob, Anerkennung; jmdm. mit der ihm gebührenden Achtung begegnen; etwas gebührend bewundern etwas ausdrücklich bewundern

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'gebühren' trennt man wie folgt:

  • ge|büh|ren
(Definition ergänzt von Amin am 12.04.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Reime

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