Geldstrafe

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Geldstrafe

Definition, Bedeutung

Geldstrafen sind in Tagessätzen zu bemessen. Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Betroffenen. Für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe ist eine Ersatzfreiheitsstrafe festzusetzen, ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe entspricht dabei zwei Tagessätzen. Wenn sich die für die Bemessung der Tagessätze maßgebenden Umstände erheblich geändert haben und die Geldstrafe daher nicht oder nur teilweise aufzubringen ist, kann das Gericht aber die Tagessätze für die noch aushaftende Geldstrafe auf Antrag neu bemessen sowie Ratenzahlung oder Zahlungsaufschub gewähren. Eine Zahlungserleichterung kann nicht erfolgen, wenn der Verurteilte die Uneinbringlichkeit schuldhaft herbeigeführt hat. Bei Zahlungsproblemen ist jedenfalls unverzüglich mit dem Gericht Kontakt aufzunehmen. Der Schuldner muss seine offenen Geldstrafen jedenfalls bezahlen oder die Ersatzfreiheitsstrafe absitzen. Die Strafen werden auch im Privatkonkurs nicht beschränkt (so genannte „ausgeschlossene Forderungen“).

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Geldstrafe' trennt man wie folgt:

  • Geld|stra|fe

Beispielsätze mit dem Begriff 'Geldstrafe'

  • Sie sind jetzt nur noch durch Lehrbriefe gebunden, und ihre Tapferkeit wird durch die heilsame Furcht vor der neuen Polizei und die Aussicht auf ein dumpfiges Arresthaus, ein Polizeiverhör und eine dahinter lauernde Geldstrafe leicht im Zaume gehalten.Quelle: Charles Dickens - Londoner Skizzen - Sketches by Boz
(Definition ergänzt von Tjark am 14.04.2019)
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