Geschäftszimmer

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Geschäftszimmer

Definition, Bedeutung

  • Das Geschäftszimmer (offizielle Abkürzung nach ZDv 64/10 GeschZi ; umgangssprachliche Abkürzung GeZi) bezeichnet bei der deutschen Bundeswehr einen Raum einer Kompanie in der Bundeswehr und im weiteren Sinne auch die in ihm arbeitenden Geschäftszimmersoldaten und ist Teil des Innendienstes.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Geschäftszimmer' trennt man wie folgt:

  • Ge|schäfts|zim|mer
(Definition ergänzt von Jana am 27.03.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Reime

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