Geschäftszimmer
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Geschäftszimmer
Definition, Bedeutung
- Das Geschäftszimmer (offizielle Abkürzung nach ZDv 64/10 GeschZi ; umgangssprachliche Abkürzung GeZi) bezeichnet bei der deutschen Bundeswehr einen Raum einer Kompanie in der Bundeswehr und im weiteren Sinne auch die in ihm arbeitenden Geschäftszimmersoldaten und ist Teil des Innendienstes.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Geschäftszimmer' trennt man wie folgt:
- Ge|schäfts|zim|mer
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