Hausfriedensbruch
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Hausfriedensbruch
Definition, Bedeutung
- Der Hausfriedensbruch ist die vorsätzliche Verletzung des verfassungsrechtlich geschützten Gutes der Unverletzlichkeit befriedeter Besitztümer.
- widerrechtliches Eindringen in Wohnung, Haus, Geschäftsräume oder umfriedetes Besitztum eines anderen; hausfriedensbruch begehen
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