Hausfriedensbruch

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Hausfriedensbruch

Definition, Bedeutung

  • Der Hausfriedensbruch ist die vorsätzliche Verletzung des verfassungsrechtlich geschützten Gutes der Unverletzlichkeit befriedeter Besitztümer.
  • widerrechtliches Eindringen in Wohnung, Haus, Geschäftsräume oder umfriedetes Besitztum eines anderen; hausfriedensbruch begehen

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(Definition ergänzt von Cassian am 16.04.2019)
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