Hausgenosse
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Hausgenosse
Definition, Bedeutung
- Hausgenosse ist ein nicht genau umrissener juristischer Begriff, der in den Rechtsordnungen deutschsprachiger Länder Personen besonders qualifiziert.
- ständiger Mitbewohner in einem Haushalt
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Hausgenosse' trennt man wie folgt:
- Haus|ge|nos|se
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