Hypothek

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Hypothek

Definition, Bedeutung

Im Grundbuch eingetragenes Pfandrecht an einer Liegenschaft zur Besicherung einer Forderung. Bei Zahlungsverzug können die Gläubiger die Liegenschaft (Haus, Grundstück, Wohnung) nach Erwirkung eines rechtskräftigen Exekutionstitels gerichtlich versteigern lassen. Eine Hypothek verringert das Ausfallsrisiko des Gläubigers ganz wesentlich, hypothekarisch sichergestellte Forderungen sollten daher vergleichsweise niedrig verzinst sein. Diese Grundbuchseintragung ist für den Kreditnehmer jedoch auch mit Kosten verbunden (Gerichtskosten für den Antrag, Nebengebührensicherstellung).

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Hypothek' trennt man wie folgt:

  • Hy|po|thek
(Definition ergänzt von Emilia am 15.03.2019)
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