Innenministerium
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Innenministerium
Definition, Bedeutung
- Das Innenministerium gehört neben dem Verteidigungsministerium (früher: Kriegsministerium), dem Finanzministerium, dem Justizministerium und dem Außenministerium zu den klassischen Ministerien, die bereits in den Kabinetten der absolutistischen Könige entstanden.
- Ministerium, das für innere Angelegenheiten eines Staates zuständig ist
- Ministerium, das mit den inneren Angelegenheiten betraut ist; das Polizeiwesen untersteht dem innenministerium
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Innenministerium' trennt man wie folgt:
- In|nen|mi|nis|te|ri|um
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