Innenministerium

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Innenministerium

Definition, Bedeutung

  • Das Innenministerium gehört neben dem Verteidigungsministerium (früher: Kriegsministerium), dem Finanzministerium, dem Justizministerium und dem Außenministerium zu den klassischen Ministerien, die bereits in den Kabinetten der absolutistischen Könige entstanden.
  • Ministerium, das für innere Angelegenheiten eines Staates zuständig ist
  • Ministerium, das mit den inneren Angelegenheiten betraut ist; das Polizeiwesen untersteht dem innenministerium

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Innenministerium' trennt man wie folgt:

  • In|nen|mi|nis|te|ri|um
(Definition ergänzt von Winfried am 23.02.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Reime

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