Intendant

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Intendant

Definition, Bedeutung

Der Intendant (v. französ.: intendant Aufseher, Verwalter) ist der gesamtverantwortliche Geschäftsführer und künstlerische Leiter einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt, eines Festspielhauses, eines Theaters, eines Opernhauses, eines Festivals oder ähnlichem.

Der Intendant verkörpert in der Regel die Verwaltungsspitze seines Hauses und ist somit Dienstvorgesetzter. Gleichzeitig ist er oft selbst künstlerisch-inhaltlich aktiv: Intendanten großer Theater und Opernhäuser arbeiten oft auch als Regisseur oder musikalischer Leiter.

Bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wird der Intendant durch die Wahl des Rundfunkrates bestimmt. Im Bereich Bühne wird der Intendant zumeist von den finanzierenden Kommunen eingesetzt. Hier wird zuweilen die Bezeichnung Intendant durch Ergänzungen zu Generalintendant oder Staatsintendant erweitert, wenn der Kompetenzbereich über ein Bühnenhaus hinausgeht oder sogar die (zumindest ehrenhalber zugedachte) Supervision für ein ganzes Bundesland beinhaltet.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Intendant' trennt man wie folgt:

  • In|ten|dant
(Definition ergänzt von Collin am 18.02.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Übersetzung

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