Jugendlicher

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Jugendlicher

Definition, Bedeutung

Das Jugendgerichtsgesetz bezeichnet als Jugendliche Minderjährige zwischen 14 und 18 Jahren. Wer noch nicht 14 Jahre alt ist, wird als Kind bezeichnet. Ab 18 ist man volljährig und zählt zu den Erwachsenen. Heranwachsender

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Jugendlicher' trennt man wie folgt:

  • Ju|gend|li|cher

Beispielsätze mit dem Begriff 'Jugendlicher'

  • Sie freuen sich der friedlichen Stille im Zwielicht und schauen zu, wie sich die Schatten der Nacht immer dichter auf den Garten herabsenken und die farbigsten Blumen mit immer tieferem Grau umhüllen – kein schlechtes Bild der Jahre, die schweigend über sie hingezogen sind und in ihrem Fluge die glänzendsten Farben jugendlicher, längst entschwundener Hoffnungen und Gefühle verwischten.Quelle: Bruchstück einer Hysterie-Analyse - Sigmund Freud
  • Zu den Feiertagen war ein jugendlicher Kusin auf Besuch gekommen, dem sie jetzt die Stadt Wien zeigen mußte.Quelle: Charles Dickens - Londoner Skizzen - Sketches by Boz
(Definition ergänzt von Ela am 13.04.2019)
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