Karzer

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Karzer

Definition, Bedeutung

Arrestlokal in Schulen und Universitäten

Der (bis ins 19. Jahrhundert auch das) Karzer (v. lat.: carcer = Umfriedung, Kerker) war bis ins frühe 20. Jahrhundert eine Arrestzelle in Universitäten.

Die besondere Rechtsstellung der Universitätsangehörigen

Der Karzer ist der wohl folkloristischste Teil, der zum Bereich akademische Gerichtsbarkeit zu rechnen ist und heute nur noch als wohl ehemals amüsante Disziplinarstrafe wahrgenommen wird. Dazu tragen vor allem Schilderungen aus dem 19. Jahrhundert und die farbenfrohe Ausgestaltung der Karzerräume bei. Doch diese Wahrnehmung greift zu kurz und betrifft nur die Endphase, vor allem die Zeit nach Abschaffung aller Sondergerichte im Deutschen Reich durch das Gerichtsverfassungsgesetz von 1879.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Karzer' trennt man wie folgt:

  • Kar|zer
(Definition ergänzt von Lucienne am 17.02.2019)
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Begriffe mit Karzer

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