Kommanditgesellschaft auf Aktien

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Kommanditgesellschaft auf Aktien

Was ist eine Kommanditgesellschaft auf Aktien?

Definition, Bedeutung

Eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist eine Rechtsform für Unternehmen, die eine Kombination aus den Merkmalen einer Kommanditgesellschaft (KG) und einer Aktiengesellschaft (AG) aufweist. Wie bei der KG sind in der KGaA mindestens zwei Gesellschafter beteiligt: der Komplementär, der die Geschäfte der Gesellschaft leitet und unbeschränkt haftet, und die Kommanditaktionäre, die sich nur mit ihrer Einlage am Kapital beteiligen und nicht aktiv in das Tagesgeschäft eingreifen können. Im Unterschied zur KG haben die Anteile der Kommanditaktionäre in der KGaA die Form von Aktien, was eine bessere Handelbarkeit ermöglicht.

Die KGaA ist vor allem für größere Unternehmen geeignet, die ein breites Kapitalspektrum benötigen, um ihre Ziele zu erreichen. Im Gegensatz zur Aktiengesellschaft können in der KGaA auch natürliche Personen als Komplementäre agieren, wodurch eine stärkere Kontrolle und Einflussnahme möglich ist. Andererseits haben die Kommanditaktionäre ein beschränktes Haftungsrisiko und profitieren von einer höheren Transparenz, da die KGaA als börsennotiertes Unternehmen ihre Finanzdaten offenlegen muss.

Die Gründung einer KGaA erfordert ein Mindestkapital von 50.000 Euro und unterliegt strengen rechtlichen Vorschriften. Sie ist vor allem in Deutschland, Österreich und der Schweiz verbreitet und wird oft von großen Familienunternehmen, aber auch von Unternehmen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien genutzt.

Mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattete juristische Person. Sie verfügt über mindestens einen persönlich haftenden Gesellschafter, sogenannten Komplementär, der mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet. Die Kommanditaktionäre haften mit ihren Einlagen, die in Aktien verbrieft sind.

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Schreibweise

Die richtige Schreibweise ist: Kommanditgesellschaft auf Aktien

Wortart

Kommanditgesellschaft auf Aktien ist ein Substantiv, Nomen (Hauptwort).

Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Kommanditgesellschaft auf Aktien' trennt man wie folgt:

  • Kom|man|dit|ge|sell|schaft auf Ak|ti|en
(Definition ergänzt von Emir am 28.03.2023)
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