Lehensträger

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Lehensträger

Definition, Bedeutung

Der betreffende Eigentümer war der sogenannte Lehnsherr (Lehnsgeber, dominus feudi, senior), meist der Landesherr bzw. der oberste Monarch. Der Berechtigte war dessen Vasall (Lehnsmann, vassus, vasallus = der Knecht, auch einfach als Lehensempfänger oder Lehensträger bezeichnet).

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(Definition ergänzt von Anne am 22.02.2019)
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