Lehensträger
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Lehensträger
Definition, Bedeutung
Der betreffende Eigentümer war der sogenannte Lehnsherr (Lehnsgeber, dominus feudi, senior), meist der Landesherr bzw. der oberste Monarch. Der Berechtigte war dessen Vasall (Lehnsmann, vassus, vasallus = der Knecht, auch einfach als Lehensempfänger oder Lehensträger bezeichnet).
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