Niederlassung

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Niederlassung

Definition, Bedeutung

Eine Niederlassung ist ein Standort eines eines Unternehmens, der örtlich von der Hauptniederlassung getrennt ist. Sie ist keine juristische Person.

In Deutschland sind rechtlicht zwei Arten definiert:

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Niederlassung' trennt man wie folgt:

  • Nie|der|las|sung

Beispielsätze mit dem Begriff 'Niederlassung'

  • Doch lassen sich, außer einigen mehr vereinzelt stehenden Ansiedlungen, wie die der Lokrer mit ihren Pflanzstädten Hipponion und Medama und die erst gegen Ende dieser Periode gegründete Niederlassung der Phokäer Hyele (Velia, Elea) sind, im ganzen drei Hauptgruppen unterscheiden: die unter dem Namen der chalkidischen Städte zusammengefaßte ursprünglich ionische, zu der in Italien Kyme mit den übrigen griechischen Niederlassungen am Vesuv und Rhegion, in Sizilien Zankle (später Messana), Naxos, Katane, Leontini, Himera zählen; die achäische, wozu Sybaris und die Mehrzahl der großgriechischen Städte sich rechneten, und die dorische, welcher Syrakus, Gela, Akragas, überhaupt die Mehrzahl der sizilischen Kolonien, dagegen in Italien nur Taras (Tarentum) und dessen Pflanzstadt Herakleia angehören.Quelle: Römische Geschichte, erstes Buch - Theodor Mommsen
(Definition ergänzt von Janin am 13.04.2019)
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