Oberhaus
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Oberhaus
Definition, Bedeutung
- erste Kammer; Ggs. Unterhaus
- Oberhaus bezeichnet einen Typus einer Parlamentskammer im bikameralen Parlament, der keine allgemeine Volksvertretung darstellt.
- Politik, allgemein: eine von zwei Kammern eines Parlaments
- Politik, speziell, kein Plural: die erste Kammer britischen Parlaments
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Oberhaus' trennt man wie folgt:
- Ober|haus
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