Oberhaus

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Oberhaus

Definition, Bedeutung

  • erste Kammer; Ggs. Unterhaus
  • Oberhaus bezeichnet einen Typus einer Parlamentskammer im bikameralen Parlament, der keine allgemeine Volksvertretung darstellt.
  • Politik, allgemein: eine von zwei Kammern eines Parlaments
  • Politik, speziell, kein Plural: die erste Kammer britischen Parlaments

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Oberhaus' trennt man wie folgt:

  • Ober|haus
(Definition ergänzt von Matilde am 04.03.2019)
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