Polizeistaat

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Polizeistaat

Definition, Bedeutung

  • Nach der (in der deutschen Rechtswissenschaft formulierten) formalen Definition ist ein Polizeistaat ein Staatswesen, in dem die Verwaltungsorgane tätig werden dürfen, ohne dass zuvor von einem gewaltenteilig gesonderten Gesetzgeber eine gesetzliche Grundlage erlassen wurde (Gesetzesvorbehalt).
  • Staat, in dem die Bürger der Willkür der Polizei ausgesetzt sind

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Polizeistaat' trennt man wie folgt:

  • Po|li|zei|staat
(Definition ergänzt von Dave am 02.04.2019)
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