Probezeit

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Probezeit

Definition, Bedeutung

Ausbildungs- und Arbeitsstellen beginnen in der Regel mit einer Probezeit (anders meist bei befristeten Arbeitsverhältnissen). Bei Ausbildungsstellen beträgt die Probezeit meistens drei Monate. In der Probezeit kann von beiden Seiten das Ausbildungsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Nennung von Gründen gekündigt werden.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Probezeit' trennt man wie folgt:

  • Pro|be|zeit
(Definition ergänzt von Marvin am 08.05.2019)
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