Rechtsbeistand

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Rechtsbeistand

Definition, Bedeutung

Mit Rechtsbeistand wird jemand bezeichnet, der andere in Rechtsfragen berät, ohne Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zu sein. Diese Tätigkeit ist gemäß des Rechtsberatungsgesetzes nur in Ausnahmefällen zulässig.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Rechtsbeistand' trennt man wie folgt:

  • Rechts|bei|stand
(Definition ergänzt von Efe am 04.03.2019)
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