Rechtsbeistand
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Rechtsbeistand
Definition, Bedeutung
Mit Rechtsbeistand wird jemand bezeichnet, der andere in Rechtsfragen berät, ohne Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zu sein. Diese Tätigkeit ist gemäß des Rechtsberatungsgesetzes nur in Ausnahmefällen zulässig.Anzeige
Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Rechtsbeistand' trennt man wie folgt:
- Rechts|bei|stand
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