regierungsgewalt

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regierungsgewalt

Definition, Bedeutung

  • Regierungsgewalt (Gubernative) umschreibt die Machtbefugnisse einer Regierung. Diese können die Ausübung von militärischen, polizeilichen oder gesetzgeberischen Maßnahmen umfassen.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'regierungsgewalt' trennt man wie folgt:

  • Re|gie|rungs|ge|walt
(Definition ergänzt von Jette am 28.02.2019)
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