Requisit

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Requisit

Definition, Bedeutung

  • allgemein: das für eine bestimmte Aufgabe oder für die Ausübung eines bestimmten Berufes notwendige Rüst- und Handwerkszeug
  • Arbeitsgerät, Zubehör
  • Ein Requisit (von ‚erforderliches Ding‘) ist ein beweglicher Gegenstand, der zur Ausstattung von Szenen in Theateraufführungen, in Film- und Fernsehproduktionen oder als Studio-Dekoration für Photographien dient.
  • Ein Requisit ist ein bestimmtes Zubehör oder ein Ausstattungs-Gegenstand, wie er beim Theater oder in der Filmproduktion verwendet wird.
  • requisiten Ausstattungsgegenstände
  • Theater: In der Bühnensprache die zur Aufführung gehörigen Kulissen, Theatermöbel, Kostüme etc.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Requisit' trennt man wie folgt:

  • Re|qui|sit
(Definition ergänzt von Santino am 22.03.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Übersetzung

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