Teilhaber

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Teilhaber

Definition, Bedeutung

1. jmd., der von etwas einen Anteil besitzt

2. Gesellschafter eines Unternehmens; stiller Teilhaber Gesellschafter, der nicht aktiv, sondern nur mit seinem Kapital an einem Unternehmen beteiligt ist

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Teilhaber' trennt man wie folgt:

  • Teil|ha|ber
(Definition ergänzt von Mario am 19.02.2019)
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