Teilhaber
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Teilhaber
Definition, Bedeutung
1. jmd., der von etwas einen Anteil besitzt2. Gesellschafter eines Unternehmens; stiller Teilhaber Gesellschafter, der nicht aktiv, sondern nur mit seinem Kapital an einem Unternehmen beteiligt ist
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Teilhaber' trennt man wie folgt:
- Teil|ha|ber
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