unmündig
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unmündig
Definition, Bedeutung
- ;siehe minderjährig; Ggs. mündig
- aufgrund geringen Alters nicht fähig, bestimmte Entscheidungen zu treffen
- keine Steigerung: nicht erwachsen im rechtlichen Sinne
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'unmündig' trennt man wie folgt:
- un|mün|dig
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