Unterhaus
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Unterhaus
Definition, Bedeutung
- Politik, allgemein: eine von zwei Kammern eines Parlaments
- Politik, speziell, kein Plural: die zweite Kammer britischen Parlaments
- zweite Kammer; Ggs. Oberhaus
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Unterhaus' trennt man wie folgt:
- Un|ter|haus
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