Verhör
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Verhör
Definition, Bedeutung
- militärische, polizeiliche oder gerichtliche Befragung, Vernehmung, Einvernahme
- polizeiliche oder richterliche Befragung; jmdn. ins verhör nehmen
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Verhör' trennt man wie folgt:
- Ver|hör
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