verschleppung
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verschleppung
Definition, Bedeutung
- In der deutschen Strafrechtslehre ist die Verschleppung ein Verbrechen und steht samt Versuch bzw. Vorbereitung dazu nach StGB unter Strafe.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'verschleppung' trennt man wie folgt:
- Ver|schlep|pung
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