Verurteilter

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Verurteilter

Definition, Bedeutung

  • Mit dem Rechtsbegriff Verurteilter wird im Strafrecht derjenige (vorherige Angeklagte) bezeichnet, gegen den das Strafgericht durch Urteil im Einzelfall eine Freiheitsstrafe, einen Strafarrest oder eine Geldstrafe verhängt hat, die nun durch die zuständige Vollstreckungsbehörde (im Normalfall die Staatsanwaltschaft) vollstreckt wird.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Verurteilter' trennt man wie folgt:

  • Ver|ur|teil|ter
(Definition ergänzt von Jonny am 01.03.2019)
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