Vormundschaft

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Vormundschaft

Definition, Bedeutung

Unter Vormundschaft versteht man die gesetzliche Fürsorge bei Unmündigkeit für eine Person (den sogenannten Mündel), der die Geschäftsfähigkeit fehlt, sowie für deren Vermögen.

Ein Vormund (veraltet auch Gerhab) ist eine Person, die mit einer Vormundschaft betraut ist. Sie ist gesetzlicher Vertreter einer minderjährigen Person, welche unter keiner elterlichen Sorge steht, deren Eltern in den personen- und vermögensrechtlichen Angelegenheiten nicht zur Vertretung berechtigt sind oder der Familienstand des Kindes nicht zu ermitteln ist.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Vormundschaft' trennt man wie folgt:

  • Vor|mund|schaft

Beispielsätze mit dem Begriff 'Vormundschaft'

    (Definition ergänzt von Yann am 24.03.2019)
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