Wertpapier

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Wertpapier

Definition, Bedeutung

Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht, beispielsweise eine Forderung oder eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, verbrieft. Um das Recht geltend zu machen, ist zumindest der Besitz der Urkunde notwendig. Eine Urkunde dient der Sichtbarmachung und als Nachweis eines Rechtes. Ohne eine Urkunde kann das darin verbriefte Recht nicht geltend gemacht werden.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Wertpapier' trennt man wie folgt:

  • Wert|pa|pier
(Definition ergänzt von Darius am 31.03.2019)
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