Zugehfrau

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Zugehfrau

Was ist eine Zugehfrau?

Definition, Bedeutung

Bei Haushalten mit zwei oder mehreren Kräften spricht man dann auch von einer hauswirtschaftlichen Erstkraft und Zweitkraft (z.B. Hausdame, aus der Berufsgruppe: hauswirtschaftliche Bereichsleiterin) oder einer Kraft, die den Haushalt leitet, wie z.B. ein Butler. Zum Beispiel als Erstkraft die Haushälterin und als Zweitkraft die Zugehfrau oder auch Reinemachefrau/Putzfrau oder Haushaltshilfe genannt. Allerdings sind Angestellte heute eben nicht mehr bei einer Herrschaft tätig.

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Schreibweise

Die richtige Schreibweise ist: Zugehfrau

Wortart

Zugehfrau ist ein Substantiv, Nomen (Hauptwort).

Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Zugehfrau' trennt man wie folgt:

  • Zu|geh|frau
(Definition ergänzt von Deniz am 28.03.2023)
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