Zuschlag
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Zuschlag
Definition, Bedeutung
- Annahme des Höchstgebots durch Hammerschlag; den zuschlag bei 5000 Euro erteilen
- Auftrag, den jmd. nach einer Ausschreibung erhält; die Konkurrenzfirma hat den zuschlag erhalten
- Auftragserteilung, Geschäftsabschluss meist durch einen Schlag besiegelt
- Entgelt, das für Sonderleistungen entrichtet wird
- Füllstoff
- Zusätze bei Mischungen wie Legierungen
- zusätzliche Zahlung
- zusätzlich zu entrichtende Gebühr; zuschlag für die erste Klasse zahlen
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Zuschlag' trennt man wie folgt:
- Zu|schlag
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