Zuschlag

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Zuschlag

Definition, Bedeutung

  • Annahme des Höchstgebots durch Hammerschlag; den zuschlag bei 5000 Euro erteilen
  • Auftrag, den jmd. nach einer Ausschreibung erhält; die Konkurrenzfirma hat den zuschlag erhalten
  • Auftragserteilung, Geschäftsabschluss meist durch einen Schlag besiegelt
  • Entgelt, das für Sonderleistungen entrichtet wird
  • Füllstoff
  • Zusätze bei Mischungen wie Legierungen
  • zusätzliche Zahlung
  • zusätzlich zu entrichtende Gebühr; zuschlag für die erste Klasse zahlen

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Zuschlag' trennt man wie folgt:

  • Zu|schlag
(Definition ergänzt von Emirhan am 07.04.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Übersetzung, Reime

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